Anteile an verbundenen Unternehmen
- Andreas Armster

- 3. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Anteile an verbundenen Unternehmen sind Beteiligungen an Unternehmen, auf die ein Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt (z. B. als Mutterunternehmen). Diese Unternehmen gelten als verbunden, wenn sie in einen Konzernabschluss einbezogen werden müssten (§ 271 Abs. 2, § 290 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 213)
Beispiel: Die A-GmbH hält 80 % der Anteile an der B-GmbH und kann deren Geschäftsführung bestimmen. Die Beteiligung an der B-GmbH wird bei der A-GmbH in der Bilanz als „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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