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Anstalten des öffentlichen Rechts

Anstalten des öffentlichen Rechts sind rechtlich selbstständige Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen und dabei im Eigentum des Staates oder einer Kommune stehen. Sie besitzen eigene Rechtspersönlichkeit, werden durch ein Gesetz errichtet und haben meist einen Vorstand und einen Verwaltungsrat. (vgl. Adam 2023, S. 125)


Beispiele: Deutsche Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ARD, ZDF


Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS

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