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Anstalt

13. Juni
1 Min. Lesezeit

Eine Anstalt ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, die bestimmte öffentliche Aufgaben erfüllt und von Bürgern genutzt werden kann. Im Gegensatz zu einer Körperschaft hat sie keine Mitglieder, sondern Benutzer. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 5 f.)


Beispiel: Eine öffentliche Bibliothek ist eine Anstalt. Sie wird von einer Kommune betrieben und stellt Bücher sowie andere Medien für die Bevölkerung zur Verfügung.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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