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Anspruch auf Verzugszinsen

12. Okt.
1 Min. Lesezeit

Der Anspruch auf Verzugszinsen bedeutet, dass der Gläubiger einer Geldschuld zusätzliche Zinsen verlangen kann, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug ist. Diese betragen grundsätzlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt, sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 97)


Beispiel: K kauft bei V einen Laptop für 1.000 €. Obwohl die Zahlung fällig ist und V ihn gemahnt hat, zahlt K nicht. K befindet sich deshalb im Zahlungsverzug. V kann neben den 1.000 € auch Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 1 BGB).


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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