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Anspruch

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Anspruch ist das Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Dabei steht dem Gläubiger der Anspruch zu, während der Schuldner die geforderte Leistung erbringen muss. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: K kauft bei V einen Laptop für 1.000 € und bezahlt ihn sofort. K hat damit einen Anspruch auf Herausgabe und Lieferung des Laptops gegen V. V ist Schuldner und muss den Laptop an K übergeben.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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