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Anschlussnutzer

Anschlussnutzer ist der Letztverbraucher, der einen bestehenden Netzanschluss zur Entnahme von Strom tatsächlich nutzt und dafür einen Liefervertrag abschließt, ohne selbst Eigentümer des Anschlusses zu sein (z. B. ein Mieter). (vgl. Linnemann 2024, S. 41)


Beispiel: Ein Mieter, der in seiner Wohnung Strom verbraucht und den Stromvertrag selbst auswählt und bezahlt, ist der Anschlussnutzer, auch wenn der Hausanschluss dem Vermieter gehört.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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