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Anschlussnehmer

Anschlussnehmer ist die Person oder Stelle, die den Netzanschluss eines Grundstücks oder Gebäudes beauftragt bzw. besitzt (z. B. der Eigentümer), während der Anschlussnutzer der Letztverbraucher ist, der diesen Anschluss tatsächlich zur Entnahme von Strom nutzt (z. B. der Mieter). (vgl. Linnemann 2024, S. 41)


Beispiel: In einem Mietshaus ist der Vermieter Anschlussnehmer, weil ihm der Hausanschluss gehört, während der Mieter Anschlussnutzer ist, da er über diesen Anschluss Strom bezieht und den Stromlieferanten selbst auswählt.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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