Anschaffungspreisminderungen
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Anschaffungspreisminderungen sind Preisnachlässe, die den tatsächlich vom Unternehmen zu tragenden Kaufpreis eines Vermögensgegenstands reduzieren und deshalb von den Anschaffungskosten abzuziehen sind; hierzu zählen insbesondere Rabatte, Skonti und Boni, soweit sie dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden können. (vgl. Roos 2024, S. 145)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 € netto. Der Lieferant gewährt 5 % Rabatt und 2 % Skonto bei schneller Zahlung.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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