top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Anschaffungspreis

Der Anschaffungspreis ist der Nettokaufpreis eines Vermögensgegenstands, also der in Rechnung gestellte Kaufpreis ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei Fremdwährungsgeschäften wird der Anschaffungspreis mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit ermittelt. (vgl. Roos 2024, S. 144)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 11.900 € brutto. Da es zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, beträgt der Anschaffungspreis 10.000 €.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

Kommentare


bottom of page