Anschaffungsnebenkosten
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Anschaffungsnebenkosten sind alle zusätzlich zum Kaufpreis anfallenden, einzeln zurechenbaren Kosten, die notwendig sind, um einen Vermögensgegenstand an seinen Einsatzort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 145 f.)
Beispiele: Transportkosten, Zollkosten, Montagekosten, Notarkosten
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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