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Anschaffungskostenminderungen

Anschaffungskostenminderungen sind Preisnachlässe, die den ursprünglichen Kaufpreis eines Vermögensgegenstandes reduzieren. Dazu gehören z. B. Rabatte, Skonti, Boni oder nicht rückzahlbare Subventionen. Sie werden von den Anschaffungskosten abgezogen und verringern somit den Wert, mit dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz aktiviert wird. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 89 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine um 10.000 €. Der Lieferant gewährt einen Rabatt von 500 € und das Unternehmen nutzt zusätzlich ein Skonto von 200 €. Diese beiden Preisnachlässe gelten als Anschaffungskostenminderungen und reduzieren den Kaufpreis, sodass die Maschine nur mit 9.300 € in der Bilanz aktiviert wird.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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