Ansatzwahlrechte
Ansatzwahlrechte sind bilanzrechtliche Regelungen, bei denen das Unternehmen frei entscheiden darf, ob eine bilanzierungsfähige Position in der Bilanz angesetzt wird oder nicht. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 212 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen entwickelt eine eigene Software. Die dafür entstandenen Entwicklungskosten dürfen in der Bilanz als Vermögenswert aktiviert werden, müssen aber nicht.
Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe




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