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Ansatzverbote

18. Feb.
1 Min. Lesezeit

Ansatzverbote sind Bilanzvorschriften, die festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte oder Schulden trotz wirtschaftlichem Wert nicht in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 212 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat einen selbst geschaffenen Firmenwert. Dieser darf nicht in der Bilanz angesetzt werden, auch wenn er wirtschaftlich wertvoll ist.


Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe

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