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Ansatzgebote

18. Feb.
1 Min. Lesezeit

Ansatzgebote sind Bilanzvorschriften, die vorschreiben, dass bestimmte bilanzierungsfähige Vermögenswerte oder Schulden zwingend in der Bilanz ausgewiesen werden müssen, sofern kein Ansatzwahlrecht oder Ansatzverbot besteht. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 212 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 €. Da die Maschine ein bilanzierungsfähiges Anlagegut ist und kein Wahlrecht oder Verbot besteht, muss sie aufgrund eines Ansatzgebots in der Bilanz aktiviert werden.


Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe

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