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Annexsteuern

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Annexsteuern sind zusätzliche Steuern, die mit der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer verbunden sind. Diese Steuern basieren auf der jeweiligen Höhe der Einkommensteuersteuer oder Körperschaftsteuerschuld. Im Falle der Einkommensteuer gehören dazu der Solidaritätszuschlag und, falls der Steuerpflichtige Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft ist, die Kirchensteuer. Zur Körperschaftsteuer zählt nur der Solidaritätszuschlag. (vgl. Kußmaul 2016, S. 433)


Beispiele: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 433

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