Annehmlichkeiten
- Andreas Armster

- 4. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Annehmlichkeiten sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die allen Arbeitnehmern zugutekommen und nicht als Arbeitslohn gelten. (vgl. Puke 2023, S. 24)
Beispiele: Kostenlose Kaffeebereitstellung und Teebereitstellung, eine Betriebssportanlage oder eine Betriebsbibliothek.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare