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Annehmlichkeiten

Annehmlichkeiten sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die allen Arbeitnehmern zugutekommen und nicht als Arbeitslohn gelten. (vgl. Puke 2023, S. 24)


Beispiele: Kostenlose Kaffeebereitstellung und Teebereitstellung, eine Betriebssportanlage oder eine Betriebsbibliothek.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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