Annahme
- Andreas Armster

- 18. Sept.
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Die Annahme ist die Zustimmung des Antragsempfängers zum Antrag. Sie muss rechtzeitig und inhaltlich deckungsgleich erfolgen, damit der Vertrag zustande kommt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 42 f.)
Beispiel: B antwortet auf die Erklärung von A: „Ja, ich kaufe dein Fahrrad für 100 €.“
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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