Anmeldepflichtige Kartelle
- Andreas Armster

- 11. Apr.
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Anmeldepflichtige Kartelle sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die beim Staat gemeldet werden müssen, aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, weil sie den Wettbewerb nicht stark einschränken. (vgl. Scheuring 1997, S. 55)
Beispiele: Konditionskartell, Rationalisierungskartell, Exportkartell
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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