Anlegerschutz
Der Anlegerschutz bezeichnet alle gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen, die Anleger vor Vermögensverlusten schützen und ihnen ausreichende Informationen über ihre Kapitalanlage geben sollen. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Ein Aktionär erhält im Jahresabschluss wichtige Informationen (z.B. Vermögenslage, Schulden, Gewinn oder Verlust) über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, sodass er die Entwicklung seiner Anlage besser beurteilen kann.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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