Anlagewagnis
- Andreas Armster

- 9. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Anlagewagnis ist eine Wagnisart und erfasst Verluste von Anlagegütern, die z. B. durch Katastrophen, Betriebsunglücke oder Verkehrsunglücke entstehen können. Dazu gehört auch das Abschreibungswagnis, das fehlerhafte Schätzungen zur Nutzungsdauer oder Kapazität berücksichtigt. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 156 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen kalkuliert ein Anlagewagnis von 2 % auf den Maschinenwert, um mögliche Schäden durch Feuer oder Unfälle abzudecken.
Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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