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Anlagenwirtschaft

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Anlagenwirtschaft ist der Aufgabenbereich eines Unternehmens, der die Beschaffung, Planung, Nutzung, Instandhaltung und Verwaltung von Betriebsmitteln umfasst. Dabei werden auch rechtliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine neue Produktionsmaschine für 100.000 €, plant deren Einsatz, organisiert die regelmäßige Wartung und überwacht während ihrer Nutzungsdauer den Zustand und die anfallenden Kosten.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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