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Anlagendeckungsgrad II

Der Anlagendeckungsgrad II ist eine Kapitalstrukturkennzahl und setzt das langfristig zur Verfügung stehende Kapital – bestehend aus Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital – ins Verhältnis zum (Netto-)Anlagevermögen. Er zeigt, inwieweit das dauerhaft gebundene Vermögen eines Unternehmens durch langfristiges Kapital finanziert ist und dient damit insbesondere der Beurteilung der langfristigen Finanzierungsstruktur und des Gläubigerschutzes. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 496 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über ein Nettoanlagevermögen von 500.000 €, Eigenkapital von 300.000 € sowie langfristiges Fremdkapital von 150.000 €. Damit beträgt der Anlagendeckungsgrad II 90 %, da sich Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital zusammen auf 450.000 € belaufen. Dies bedeutet, dass 90 % des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital gedeckt sind und nur 10 % noch kurzfristig finanziert werden müssten.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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