Anlagendeckungsgrad I
- Andreas Armster

- 7. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Der Anlagendeckungsgrad I ist eine Kapitalstrukturkennzahl und misst, in welchem Umfang das (Netto-)Anlagevermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital finanziert ist. Er zeigt damit, ob das langfristig gebundene Vermögen vollständig durch dauerhaft zur Verfügung stehendes Kapital gedeckt wird und dient insbesondere der Beurteilung der langfristigen finanziellen Stabilität und des Gläubigerschutzes. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 496 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen verfügt über Eigenkapital von 500 T€ und ein Nettoanlagevermögen von 400 T€. Der Anlagendeckungsgrad I beträgt damit 1,25, was bedeutet, dass das gesamte Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital finanziert ist und darüber hinaus noch Eigenkapital für das Umlaufvermögen zur Verfügung steht.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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