Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung, in der Geschäftsvorfälle des Sachanlagevermögens, z. B. Maschinen und Gebäude, gesondert erfasst und verbucht werden. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Kauft ein Unternehmen eine Maschine für 100.000 €, wird die Maschine in der Anlagenbuchhaltung erfasst und die jährliche Abschreibung separat ermittelt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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