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Anlagenbuchhaltung

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung, in der Geschäftsvorfälle des Sachanlagevermögens, z. B. Maschinen und Gebäude, gesondert erfasst und verbucht werden. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Kauft ein Unternehmen eine Maschine für 100.000 €, wird die Maschine in der Anlagenbuchhaltung erfasst und die jährliche Abschreibung separat ermittelt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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