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Angehörigenbürgschaft

Eine Angehörigenbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der nahe Angehörige – etwa Ehepartner, Kinder oder Geschwister – für die Verbindlichkeiten eines Hauptschuldners einstehen. Sie wird oft aus Gefälligkeit oder familiärer Pflicht übernommen, kann aber im Fall der Inanspruchnahme zum finanziellen Ruin des Bürgen führen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 402 f.)


Beispiel: Ein Bruder nimmt ein Bankdarlehen auf, um sein Geschäft zu erweitern. Seine Schwester bürgt aus familiärer Pflicht für das Darlehen. Fällt der Bruder mit seinen Zahlungen aus, muss die Schwester für die Rückzahlung aufkommen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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