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Angehörige

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Angehörige sind Personen, die nach den Steuergesetzen in einem bestimmten familiären oder rechtlichen Verhältnis zueinander stehen, z. B. Ehegatten, Verwandte oder Geschwister. (vgl. Puke 2023, S. 23)


Beispiele: Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister gelten als Angehörige im Sinne der Abgabenordnung.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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