Angebotsmonopol
- Andreas Armster

- 11. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Angebotsmonopol liegt vor, wenn ein einziger Anbieter vielen Nachfragern gegenübersteht und allein das Angebot bestimmt. (vgl. Scheuring 1997, S. 47 ff.)
Beispiel: Ein einziger Anbieter verkauft Strom in einer Region und bietet 1.000.000 kWh zum Preis von 0,40 € pro kWh an. Die vielen Nachfrager haben keine Alternative.
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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