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Angebotsmonopol

Ein Angebotsmonopol liegt vor, wenn ein einziger Anbieter vielen Nachfragern gegenübersteht und allein das Angebot bestimmt. (vgl. Scheuring 1997, S. 47 ff.)


Beispiel: Ein einziger Anbieter verkauft Strom in einer Region und bietet 1.000.000 kWh zum Preis von 0,40 € pro kWh an. Die vielen Nachfrager haben keine Alternative.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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