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Angebotsabgabefrist

vor 3 Stunden
1 Min. Lesezeit

Die Angebotsabgabefrist ist der festgelegte Termin, bis zu dem ein Anbieter sein Angebot beim potenziellen Auftraggeber einreichen muss. Bei einer öffentlichen Ausschreibung gilt diese Frist grundsätzlich für alle teilnehmenden Anbieter gleichermaßen. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Angebotsabgabefrist“)


Beispiel: Ein Unternehmen schreibt die Entwicklung einer neuen Software öffentlich aus und legt als Angebotsabgabefrist den 30. November fest. Alle interessierten Dienstleister müssen ihre Angebote bis zu diesem Datum einreichen. Angebote, die nach Ablauf der Frist eingehen, können von der Vergabe ausgeschlossen werden.


Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH

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