Anfechtung wegen Täuschung
Die Anfechtung wegen Täuschung ermöglicht es einer Person, eine Willenserklärung anzufechten, wenn sie durch eine arglistige Täuschung dazu veranlasst wurde, diese abzugeben (§ 123 BGB). Die Anfechtung muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres erfolgen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 57 f.)
Beispiel: Verkäufer V verkauft K einen Gebrauchtwagen und verschweigt bewusst, dass dieser einen Unfallschaden hat. K kauft das Auto, weil er davon ausgeht, dass es unfallfrei ist. K kann den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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