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Aneignung

Aneignung ist eine Art des Eigentumserwerbs durch Inbesitznahme einer herrenlosen Sache. Bei Grundstücken steht dieses Recht grundsätzlich nur dem Staat (Fiskus) zu. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 15)


Beispiel: Jemand findet ein herrenloses Fahrrad und nimmt es rechtmäßig in Besitz. Dadurch kann er Eigentümer werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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