Andere Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen sind freie Rücklagen, die alle Gewinnrücklagen umfassen, die keine gesetzlichen, satzungsmäßigen Rücklagen oder Rücklagen für eigene Aktien sind. Sie können beispielsweise durch einen Beschluss der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung aus dem Gewinn gebildet werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 11)
Beispiel: Eine AG erzielt einen Jahresüberschuss von 500.000 €. Die Hauptversammlung beschließt, 100.000 € davon nicht auszuschütten, sondern in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dadurch erhöht sich diese Rücklage um 100.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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