Amtlicher Markt
Amtlicher Markt ist ein gesetzlich reguliertes Börsensegment im deutschen Wertpapierhandel, das bis 2007 als „amtlicher Handel“ bezeichnet wurde. Am 1. November 2007 wurde der Amtliche Markt mit dem Geregelten Markt zum Regulierten Markt zusammengeführt; die dort gehandelten Wertpapiere wurden automatisch in den neuen Regulierten Markt übernommen. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Eine Aktie, die früher im Amtlichen Markt gehandelt wurde, wurde am 1. November 2007 automatisch in den neu geschaffenen Regulierten Markt übernommen. Der Handel mit der Aktie konnte damit im neuen Börsensegment fortgeführt werden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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