Ambulanter Handel
Ambulanter Handel bezeichnet Handelsformen, bei denen die Verkaufsstelle nicht dauerhaft an einem festen Ort besteht, sondern der Händler bzw. die Verkaufsstelle den Standort wechselt. Dazu zählen insbesondere Haustürgeschäfte, Markthandel, Straßenhandel, Wandergewerbe und fliegende Händler. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Ein Händler fährt mit einem Verkaufswagen regelmäßig verschiedene Wochenmärkte an und verkauft dort seine Waren.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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