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Altersvorsorgevertrag

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Altersvorsorgevertrag ist eine staatlich förderfähige Anlageform im Rahmen der Riester-Rente, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen muss, z. B. laufende Beiträge während der Ansparphase, Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr und eine lebenslang gleichbleibende oder steigende monatliche Rente. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Eine Person zahlt ab dem 30. Lebensjahr monatlich 200 € in einen Altersvorsorgevertrag ein. Ab dem 60. Lebensjahr beginnt die Auszahlung in Form einer monatlichen lebenslangen Rente. Der Vertrag erfüllt damit beispielhaft die im Text genannten Merkmale eines Altersvorsorgevertrags.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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