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Altersteilzeit

1. Juli
1 Min. Lesezeit

Altersteilzeit ist eine Verringerung der Arbeitszeit älterer Arbeitnehmer, um den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu erleichtern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 12)


Beispiel: Ein 58-jähriger Arbeitnehmer arbeitet nur noch halbtags, bevor er in die Altersrente geht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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