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Altersruhegeld

1. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Altersruhegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 12)


Beispiel: Eine Person geht nach 45 Versicherungsjahren in den Ruhestand und erhält monatlich Altersrente.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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