Altersruhegeld
Das Altersruhegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und Erfüllung der Mindestversicherungszeit als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 12)
Beispiel: Eine Person geht nach 45 Versicherungsjahren in den Ruhestand und erhält monatlich Altersrente.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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