Allgemeine Zuweisungen sind ungebundene finanzielle Übertragungen von einer Gebietskörperschaft an eine andere. Diese Art von Zuweisung ist nicht zweckgebunden und kann von der empfangenden Körperschaft nach eigenem Ermessen verwendet werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 578)
Beispiel: Angenommen, der Bund überweist den Ländern jährlich Finanzhilfen in Form allgemeiner Zuweisungen. Diese Mittel können die Länder flexibel für verschiedene Ausgabenbereiche wie Bildung, Infrastruktur oder öffentliche Sicherheit nutzen, ohne an spezifische Projekte oder Bedingungen gebunden zu sein.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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