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Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet und Betroffenen rechtlichen Schutz gewährt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 11)


Beispiel: Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber wegen seines Alters oder seiner Religion nicht benachteiligen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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