Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet und Betroffenen rechtlichen Schutz gewährt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 11)
Beispiel: Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber wegen seines Alters oder seiner Religion nicht benachteiligen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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