Alleinvertreter
Ein Alleinvertreter hat vertraglich das ausschließliche Recht, Geschäfte in seinem Bezirk zu vermitteln oder abzuschließen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 204 f.)
Beispiel: Ein Vertreter betreut einen Bezirk, in dem nur er Geschäfte für das Unternehmen abschließen darf.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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