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Alleineigentum

Alleineigentum bedeutet, dass eine Sache nur einer einzigen Person gehört und diese allein über sie verfügen darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 8)


Beispiel: Eine Person kauft allein ein Auto und ist dessen alleiniger Eigentümer.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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