Alleineigentum
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Alleineigentum bedeutet, dass eine Sache nur einer einzigen Person gehört und diese allein über sie verfügen darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 8)
Beispiel: Eine Person kauft allein ein Auto und ist dessen alleiniger Eigentümer.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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