All-Inclusive-Stromvertrag
- Andreas Armster

- 26. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ein All-Inclusive-Stromvertrag ist ein Liefermodell, bei dem der Letztverbraucher nur einen Vertrag mit dem Stromlieferanten abschließt. Der Lieferant übernimmt dabei alle Aufgaben gegenüber Netzbetreiber und Messstellenbetreiber und rechnet Energiepreis, Netzentgelte, Abgaben und Steuern gebündelt über eine einzige Stromrechnung ab. Für den Kunden ist der Lieferant der einzige Ansprechpartner; direkte Vertragsbeziehungen zum Netzbetreiber bestehen nicht. (vgl. Linnemann 2024, S. 52 f.)
Beispiel: Ein Haushalt schließt einen All-inclusive-Stromvertrag bei einem Energieanbieter ab. Der Kunde zahlt monatlich 90 € Abschlag an den Lieferanten und erhält von diesem eine einzige Jahresabrechnung. Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und weitere Umlagen werden vom Lieferanten intern an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber weitergeleitet, ohne dass der Kunde eigene Verträge mit diesen abschließen muss.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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