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Alkopopsteuergesetz

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Alkopopsteuergesetz ist ein Gesetz zur Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), das insbesondere dem Schutz junger Menschen und der Suchtprävention dient. Die Einnahmen werden dabei für Maßnahmen der Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwendet. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Verkauft ein Unternehmen eine Flasche eines alkoholhaltigen Süßgetränks, wird auf dieses Getränk die besondere Alkopopsteuer erhoben. Die dadurch erzielten Steuereinnahmen fließen unter anderem in Maßnahmen zur Suchtprävention.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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