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Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Staat, Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen zu versorgen. Im Gegenzug schuldet der Beamte dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft und Loyalität. Die Besoldung erfolgt gesetzlich geregelt, nicht durch Tarifverhandlungen, und richtet sich nach Dienstalter, Qualifikation und Familienstand. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 482 ff.)


Beispiel: Ein verbeamteter Lehrer erhält ein festgelegtes Grundgehalt nach Besoldungsgruppe A13 sowie einen Familienzuschlag für zwei Kinder. Seine Bezahlung ist gesetzlich garantiert – unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen – und sichert ihm und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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