Akzept
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Ein Akzept ist die Annahme eines Wechsels durch den Bezogenen, wodurch er sich verpflichtet, den Wechselbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Der angenommene Wechsel selbst wird ebenfalls als Akzept bezeichnet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 8)
Beispiel: Ein Unternehmen unterschreibt einen Wechsel und verpflichtet sich damit, den angegebenen Betrag zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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