Aktuar
Ein Aktuar ist ein bei einer Versicherung angestellter Mitarbeiter, der die zu bildende Deckungsrückstellung ordnungsgemäß berechnet. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Ein Aktuar einer Lebensversicherung berechnet, dass für die zukünftigen Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag eine Deckungsrückstellung von 50.000 € gebildet werden muss.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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