Aktivierungspflicht
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Die Aktivierungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Vermögenswerte und Forderungen in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (vgl. Puke 2023, S. 17 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine, die mehrere Jahre genutzt wird. Sie muss im Anlagevermögen in der Bilanz aktiviert werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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