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Aktivierungspflicht

Die Aktivierungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Vermögenswerte und Forderungen in der Bilanz auf der Aktivseite auszuweisen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (vgl. Puke 2023, S. 17 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine, die mehrere Jahre genutzt wird. Sie muss im Anlagevermögen in der Bilanz aktiviert werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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