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Aktionärsrechterichtlinie

14. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Die Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) harmonisiert die Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften innerhalb der EU, insbesondere Stimmrechte, Informationsrechte und Teilnahmeverfahren. (vgl. Weilinger 2022, S. 50)


Beispiel: Erweiterung durch Richtlinie (EU) 2017/828: Unternehmen dürfen ihre Aktionäre identifizieren und erhalten Regeln zu Transparenz bei institutionellen Anlegern und Vergütungspolitik.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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