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Aktionärsrechte

28. Aug.
1 Min. Lesezeit

Aktionärsrechte sind die Rechte, die ein Aktionär als Anteilseigner einer Aktiengesellschaft (AG) besitzt, z. B. das Stimmrecht, das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und das Recht auf einen Anteil am Gewinn. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Eine Person besitzt 100 Aktien einer AG. Bei 1 Stimme je Aktie hat sie 100 Stimmen auf der Hauptversammlung und kann dort über bestimmte Unternehmensentscheidungen mit abstimmen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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