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Aktiengesetz

28. Aug.
1 Min. Lesezeit

Das Aktiengesetz (AktG) ist ein Gesetz, das ergänzend zum Handelsgesetzbuch (HGB) spezielle Vorschriften für Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und verbundene Unternehmen enthält. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft möchte ihren Jahresabschluss aufstellen und offenlegen. Das Aktiengesetz enthält hierfür spezielle Vorschriften und regelt außerdem unter anderem die Unternehmensverfassung sowie die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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