Akkordrichtsatz
- Andreas Armster

- 30. Juli
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Der Akkordrichtsatz ist der Stundenlohn, den ein Arbeitnehmer erhält, wenn er die festgelegte Normalleistung erbringt. Er setzt sich aus dem tariflichen Grundlohn und einem Akkordzuschlag (z. B. 10–20 %) zusammen und dient als Basis für die Berechnung des Akkordlohns bei Mehrleistung oder Minderleistung. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 464 ff.)
Beispiel: Ein Arbeiter erhält einen tariflichen Grundlohn von 20 Euro pro Stunde. Zusätzlich bekommt er einen Akkordzuschlag von 20 Prozent, also 4 Euro. Damit ergibt sich ein Akkordrichtsatz von insgesamt 24 Euro pro Stunde. Diesen Betrag erhält der Arbeiter, wenn er die festgelegte Normalleistung erreicht.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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